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   BVerwG, 15.08.1996 - 11 C 17.95, 11 PKH 11.95   

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https://dejure.org/1996,9399
BVerwG, 15.08.1996 - 11 C 17.95, 11 PKH 11.95 (https://dejure.org/1996,9399)
BVerwG, Entscheidung vom 15.08.1996 - 11 C 17.95, 11 PKH 11.95 (https://dejure.org/1996,9399)
BVerwG, Entscheidung vom 15. August 1996 - 11 C 17.95, 11 PKH 11.95 (https://dejure.org/1996,9399)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Zuständigkeit eines Gerichts bei einer Wiederaufnahmeklage

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Zuständigkeit eines Gerichts bei einer Wiederaufnahmeklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht - Zuständiges Wiederaufnahmegericht nach rechtskräftigem Verfahrensabschluß durch das BVerwG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.06.1992 - 7 C 1.92

    Fortgeltung der nach DDR-Recht erteilten, atomrechtlichen Genehmigungen für das

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1996 - 11 C 17.95
    Im Revisionsverfahren hob das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 25. Juni 1992 (BVerwGE 90, 255) das Urteil des Bezirksgerichts auf und wies die Klage ab.
  • BVerfG, 21.09.1993 - 1 BvR 1301/92

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Fortgeltung in der ehemaligen DDR erteilter

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1996 - 11 C 17.95
    Die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde der Klägerin hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 21. September 1993 (1 BvR 1301/92) nicht zur Entscheidung angenommen.
  • BGH, 06.12.1973 - IX ZR 154/72

    Restitutionsklage gegen Verwerfung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1996 - 11 C 17.95
    Soweit angenommen wird, auch bei einer Anfechtung nach § 580 Nrn. 1 bis 3, 6, 7 ZPO bestehe eine Zuständigkeit des Revisionsgerichts entgegen dem Wortlaut des § 584 Abs. 1 ZPO dann, wenn das Revisionsgericht in seiner abschließenden Entscheidung selbst tatsächliche Feststellungen getroffen habe (vgl. BGHZ 62, 18 [BGH 06.12.1973 - IX ZR 154/72]), vermag auch dies eine Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für das Wiederaufnahmebegehren der Klägerin nicht zu begründen; tatsächliche Feststellungen nämlich sind dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1992 nicht zu entnehmen.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1994 - 10 S 1538/93

    Zuständigkeit des Revisionsgerichts für eine Restitutionsklage -

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1996 - 11 C 17.95
    Entscheidend ist vielmehr, daß das Bezirksgericht seinerzeit als letzte Tatsacheninstanz tätig geworden ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 7. Juni 1994 - VGH 10 S 1538/93 - <NVwZ 1995, S. 1006 [VGH Baden-Württemberg 07.06.1994 - 10 S 1538/93]>).
  • BVerwG, 04.02.2002 - 4 B 51.01
    Für eine ausdehnende Auslegung des § 584 Abs. 1 ZPO besteht kein Anlass (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 15. August 1996 BVerwG 11 C 17.95 juris).
  • BGH, 19.12.2014 - AnwZ (Brfg) 6/13

    Verweisung des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens an den Sächsischen

    Der Wiederaufnahmeantrag war daher gemäß § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 83 Satz 1 VwGO, § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG an den Sächsischen Anwaltsgerichtshof zu verweisen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. August 1996 - 11 C 17/95, juris Rn. 3).
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