Rechtsprechung
BVerwG, 15.08.1996 - 11 C 17.95, 11 PKH 11.95 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,9399) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Zuständigkeit eines Gerichts bei einer Wiederaufnahmeklage
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Zuständigkeit eines Gerichts bei einer Wiederaufnahmeklage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwaltungsprozeßrecht - Zuständiges Wiederaufnahmegericht nach rechtskräftigem Verfahrensabschluß durch das BVerwG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 25.06.1992 - 7 C 1.92
Fortgeltung der nach DDR-Recht erteilten, atomrechtlichen Genehmigungen für das …
Auszug aus BVerwG, 15.08.1996 - 11 C 17.95
Im Revisionsverfahren hob das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 25. Juni 1992 (BVerwGE 90, 255) das Urteil des Bezirksgerichts auf und wies die Klage ab. - BVerfG, 21.09.1993 - 1 BvR 1301/92
Verfassungsrechtliche Prüfung der Fortgeltung in der ehemaligen DDR erteilter …
Auszug aus BVerwG, 15.08.1996 - 11 C 17.95
Die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde der Klägerin hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 21. September 1993 (1 BvR 1301/92) nicht zur Entscheidung angenommen. - BGH, 06.12.1973 - IX ZR 154/72
Restitutionsklage gegen Verwerfung der Revision
Auszug aus BVerwG, 15.08.1996 - 11 C 17.95
Soweit angenommen wird, auch bei einer Anfechtung nach § 580 Nrn. 1 bis 3, 6, 7 ZPO bestehe eine Zuständigkeit des Revisionsgerichts entgegen dem Wortlaut des § 584 Abs. 1 ZPO dann, wenn das Revisionsgericht in seiner abschließenden Entscheidung selbst tatsächliche Feststellungen getroffen habe (vgl. BGHZ 62, 18 [BGH 06.12.1973 - IX ZR 154/72]), vermag auch dies eine Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für das Wiederaufnahmebegehren der Klägerin nicht zu begründen; tatsächliche Feststellungen nämlich sind dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1992 nicht zu entnehmen. - VGH Baden-Württemberg, 07.06.1994 - 10 S 1538/93
Zuständigkeit des Revisionsgerichts für eine Restitutionsklage - …
Auszug aus BVerwG, 15.08.1996 - 11 C 17.95
Entscheidend ist vielmehr, daß das Bezirksgericht seinerzeit als letzte Tatsacheninstanz tätig geworden ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 7. Juni 1994 - VGH 10 S 1538/93 - <NVwZ 1995, S. 1006 [VGH Baden-Württemberg 07.06.1994 - 10 S 1538/93]>).
- BVerwG, 04.02.2002 - 4 B 51.01 Für eine ausdehnende Auslegung des § 584 Abs. 1 ZPO besteht kein Anlass (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 15. August 1996 BVerwG 11 C 17.95 juris).
- BGH, 19.12.2014 - AnwZ (Brfg) 6/13
Verweisung des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens an den Sächsischen …
Der Wiederaufnahmeantrag war daher gemäß § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 83 Satz 1 VwGO, § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG an den Sächsischen Anwaltsgerichtshof zu verweisen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. August 1996 - 11 C 17/95, juris Rn. 3).